Print Friendly, PDF & Email

Schulkonferenz, Eilausschuss und Schulpflegschaft im Schuljahr 2022/23

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten (Schüler, Eltern und Lehrer) zusammenwirken. Die Konferenz berät und entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten (vgl. Schulgesetz NRW, § 65).

An der Realschule Essen-Überruhr setzt sich die Schulkonferenz aus 18 gewählten Mitgliedern zusammen. Die Lehrerkonferenz wählt sechs Vertreter aus ihren Reihen, die Schulpflegschaft und die Schüler-Vertretung wählen ebenfalls je sechs Vertreter. Die Schulleiterin, Frau Lee und/oder der stellvertretende Schulleiter Herr Windeler, haben/hat den Vorsitz und entscheiden bei Stimmgleichheit. Ist er nicht bereits gewähltes Mitglied des Gremiums, darf der SV-Verbindungslehrer mit beratender Stimme ebenfalls an den Konferenzen teilnehmen.

Für das Schuljahr 2022/23 wurden folgende Teilnehmer in die Schulkonferenz gewählt:


Lehrer/Lehrerinnen

  1. Frau Eichmann
  2. Herr Plum
  3. Herr Hau-Stein
  4. Frau Köndgen



Stellvertreter der Lehrer/Lehrerinnen

  1. Frau Kögel
  2. Herr Fischer (SV)
  3. Herr Kruppe
  4. Frau Höptner
  5. Herr Pasdika
  6. Frau Wachs


Schüler/Schülerinnen

  1. A.Bruns (10b)
  2. A.Eren (10a)
  3. A.Varol (10b)
  4. C.Mbemba (10a)


Stellvertreter der Schüler/Schülerinnen

  1. J.Kello (10c)
  2. T.Görke (8b)
  3. A.Alaloush (8a)
  4. T.Almajun (8b)


Eltern

  1. n.n. ()
  2. n.n. ()
  3. n.n. ()
  4. n.n. ()
  5. n.n. ()
  6. n.n. ()


Stellvertreter der Eltern

  1. n.n. ()
  2. n.n. ()
  3. n.n. ()
  4. n.n. ()
  5. n.n. ()
  6. n.n. ()

 


Die Schulkonferenz tagt 3 bis 4 mal pro Schuljahr. Die Termine für die Schul-Konferenz entnehmen Sie bitte dem Terminkalender der Realschule Essen-Überruhr.

Hier erhalten Sie weitere Informationen über die Elternvertretung und die Schülervertretung an der Realschule Essen-Überruhr.


Eilausschuss der Schulkonferenz

Manchmal müssen wichtige Entscheidungen schnell getroffen werden. Wenn keine Zeit mehr bleibt, um die Schulkonferenz vollständig zur Entscheidungsfindung einzuberufen, kann der so genannte Eilausschuss weiterhelfen. Dieser besteht aus …

einem Vertreter der Schulleitung
in den meisten Fällen ist dies die Schulleiterin Frau Lee
plus
einem Vertreter der Schüler und Schülerinnen
in diesem Fall wird noch benannt (Klasse) oder seines Stellvertreters bzw. seiner Stellvertreterin wird noch benannt (Klasse)
plus
einem Vertreter der Eltern
in diesem Fall wird noch benannt oder seiner Stellvertreterin wird noch benannt.


Schulpflegschaft


Gemäß zweitem Abschnitt des siebten Teils des Schulgesetzes für NRW wirken die Erziehungsberechtigten durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit. Das Schulgesetz unseres Bundeslandes regelt die Elternmitwirkung konkret. Demnach bilden die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften die Schulpflegschaft (§72 SchulG).

Dabei vertritt die Schulpflegschaft die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt jährlich die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen…(§72 (2) SchulG)
In der Regel versammelt sich die Schulpflegschaft an unserer Schule zwei Mal im Schuljahr.

Die Broschüre „Das ABC der Elternmitwirkung“ stammt vom Schulministerium NRW und bietet einen guten überblick über die Mitbestimmungsmöglichkeiten als Eltern in einer Schule in NRW. Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/

Weitere Informationen über die aktuellen Elternvertreter der Realschule Essen-Überruhr erhalten Sie hier.