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Die Erprobungsstufe umfasst die Klassen 5 und 6, also die ersten beiden Schuljahre der Realschule.

Sanfter Übergang:

Um unsere SchülerInnen einen sanften Übergang in die neue Schule zu ermöglichen, werden sie in den ersten Schultagen von ihren KlassenlehrerInnen unterrichtet und erhalten vielfältige Gelegenheiten, ihre neuen MitschülerInnen und die neue Schule kennenzulernen, erste Kontakte zu knüpfen und zu einer Gemeinschaft zusammen zuwachsen. In der Erprobungsstufe knüpfen wir an Fertigkeiten und Kenntnisse an, die in der Grundschule erworben wurden. – Weitere Details zum „Sanften Übergang“, zur Selbstorganisation und zur Hausaufgabenplanung finden Sie im Schulprogramm.

 


Musik-Klasse
„Das Wichtigste ist zusammen anfangen und zusammen aufhören.“

Seit dem Schuljahr 2005/06 kooperieren wir mit der Folkwang Musikschule. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es uns jeweils eine Eingangsklasse pro Jahrgang in der Erprobungsstufe musikalisch zu fördern. Kinder, die für diese Klasse angemeldet werden, erhalten neben dem regulären Musikunterricht von zwei Stunden pro Woche eine zusätzliche Stunde Instrumental- und Orchesterunterricht. Der Unterricht am Instrument wird von diplomierten Musikpädagogen erteilt. – Die folgenden Instrumente stehen zur Auswahl: Gitarre, Querflöte, Geige, Klarinette, Kontrabass und E- Gitarre

Zu Beginn des Schuljahres veranstalten wir zusammen mit den InstrumentallehrerInnen an zwei Tagen ein Instrumentenkarussel. Die SchülerInnen der Musikklasse probieren hier die unterschiedlichen Instrumente aus und treffen ihre Wahl. Beraten werden sie durch die MusiklehrerInnen und natürlich durch Ihre Eltern.

Voraussetzung zum Besuch dieser Musikklasse ist:

  • die Freude an der Musik
  • die Leistungsbereitschaft täglich zu musizieren
  • das Durchhaltevermögen

Voraussetzung zum Besuch dieser Musik-Klasse ist die Freude an der Musik, die Bereitschaft täglich zu musizieren und Durchhaltevermögen. Die Eltern übernehmen die Kosten für den Gruppen-Instrumentalunterricht und die Leihgebühren für das Instrument oder sie erwerben ein eigenes. Nach der Erprobungsstufe kann der Instrumentalunterricht weitergeführt werden und die SchülerInnen können im Wahlpflichtbereich (ab Klasse 7) den musisch-künstlerischen Schwerpunkt wählen.